Hinweise:
Nach dem deutsch-dänischen Krieg 1848-50 war eine Regelung über die
Erbfolge im Königreich Dänemark getroffen worden, durch die die
dänischen Rechte im Herzogtum Schleswig und dem zum Deutschen Bund
gehörenden Herzogtum Holstein zunächst nicht verändert wurden. Als
Christian IX. am 18.11.1863 einen Verfassungsentwurf unterzeichnete,
der die Eingliederung des Herzogtums Schleswig in das Königreich
Dänemark enthielt, sah sich der Deutsche Bund veranlaßt, gegen
dieses Verfahren Einspruch zu erheben. Dänemark wies die
Bedingungen, die aus dem Vertrag von 1852 hervorgingen, zurück,
Österreich und Preußen stellten ein Ultimatum, das jedoch von
Dänemark abgelehnt wurde. Daraufhin überschritten die beiden Mächte
Österreich und Preußen am 1. Februar 1864 die Eider und eröffneten
den Angriffskrieg.
Für weitere Einzelheiten ist ein Besuch im Geschichtszentrum Dybbøl
Banke lohnenswert:
www.1864.dk/tysk-index.htm
Weitere Einzelheiten zu Grabstätten können auch den entsprechenden
Beiträgen aus Dänemark entnommen werden.
../covers_intl/denmark.htm
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