PLZ 89550
Auf dem Gemeindefriedhof von Héry befindet sich diese Grabstätte eines unbekannten deutschen Soldaten, der während des Deutsch-Französischen Krieges 1870-1871 in Héry gefallen ist. Das Grab ist umrandet von einem gusseisernen Gitter mit der Inschrift „Militärgräber Gesetz vom 4. April 1873” *1
Auf dem Plan von 1876 (Quelle: französisches Militärarchiv) ist es unter Nummer 4 als „deutsches Grab” verzeichnet.
Inschriften:
Tombes militaires Loi du 4 avril 1873
*1 Militärgrab unter dem Schutz des französischen Gesetzes vom 4 April 1873. Im
Frankfurter Friedensvertrag vom Mai 1871, der den Krieg 1870-1871 beendete, legten
Preußen und Frankreich in Artikel 16 fest, dass beiden Staaten die während des Konflikts
gefallenen Soldaten in Militärgräbern zusammenlegen und auf gegenseitigem Aufwand
erhalten.
Das Grab wurde 2025 von einer Gruppe französischer Militärforscher renoviert.
Datum der Abschrift: Mai 2025
Verantwortlich für diesen Beitrag: Jean Paul Blanchard
Foto © 2025 Jean Paul Blanchard