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Saint-Mars-la-Brière (Kriegsgrab 1870/71), Département Sarthe, Frankreich

PLZ 72470

Ein Grab mit einem Metallkreuz. Umrandet mit einem Metallzaun. Auf dem Grab eine Steinplatte. Am Zaun ist ein kleines Schild mit der Aufschrift: Tombes Militaires Loi de 4 avril 1873* angebracht.

Namen der Gefallenen:

1870/71

Dienstgrad

Name

Vorname

Geburtsdatum & Ort

Todesdatum & Ort

Einheit

Bemerkungen

Gefreiter

GÖRCKE

Ernst Aug. Wilhelm

Lenschow, Parchim

10.01.1871
Saint-Mars-la Brière

3. Esc.
Dragoner-Regiment Nr. 18

Siehe auch Verlustlisten 1870/71 Nr. 201

*Übersetzung: Militärgrab Gesetz vom 4 April 1873.

Im Frankfurter Friedensvertrag vom Mai 1871, der den Krieg 1870-1871 beendete, legten
Preußen und Frankreich in Artikel 16 fest, dass beiden Staaten die während des Konflikts
gefallenen Soldaten in Militärgräbern zusammenlegen und auf gegenseitigem Aufwand
erhalten.

Quelle in Blau: Verlustlisten 1870/71 und der „Bericht des Senators Marcère über die
Anwendung des Gesetzes vom 4 April 1873“. Dort heißt es zu Saint-Mars-la-Brière:..“ Auf
dem Friedhof befindet sich außerdem das Grab eines Deutschen, für das die Familie eine
Dauergrabstätte gekauft hat.“. Laut den Verlustlisten gab es außer dem Gefreiten Görcke
keine Gefallenen in Saint Mars la Brière. Damit ist es lt. Quellenlage sicher, dass es sich bei
dem Begrabenen um Ernst Görcke handelt.

Datum der Abschrift: Dezember 2021

Verantwortlich für diesen Beitrag: Jean Paul Blanchard
Foto © 2021 Jean Paul Blanchard

 

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