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Hinzert (KZ-Gedenkstätte – sowj. Kriegsgefangene), Gemeinde Hinzert-Pölert, Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz

PLZ 54421

im Osburger Hochwald; Hinweistafel bei den Gräbern, Gedenkstein und Hinweistafel in der Nähe

Inschriften:

Tafel bei den Gräbern:
Massengrab sowjetische Kriegsgefangene

Die im Umfeld dieser Tafel heute noch sichtbaren Gruben dienten als Massengräber für ca. 70 sowjetische Kriegsgefangene, die im Oktober 1941 im SS-Sonderlager/KZ Hinzert durch Zyankali-Injektionen qualvoll ermordet wurden. Die Opfer des Kriegsverbrechens, die unter Anwesenheit des Lagerkommandanten Hermann Pister vom damaligen Lagerarzt Dr. Wolter mit dem Gift „geimpft“ wurden, brachte SS-Personal mit LKWs zu der damals hier befindlichen Hubertuswiese. Die Toten wurden dann in den vorbereiteten Gruben verscharrt.

Die französische Militärverwaltung führte im Oktober/November 1945 Suchgrabungen durch, exhumierte die aufgefundenen Opfer und bestattete sie zuerst auf dem Friedhof in Hermeskeil. Am 16.09.1946 erhielten die Toten dann ihre letzte Ruhestätte auf dem „Ehrenfriedhof“ in der Gedenkstätte ehemaliges SS-Sonderlager/KZ Hinzert.

Etwa 200 Meter südlich von hier erinnern ein Gedenkstein an die Ermordeten und eine Informationstafel an den politischen Hintergrund des Verbrechens.

Gedenkstein:
Den sowjetischen Opfern des
SS-Sonderlagers Hinzert
September 1941

Informationstafel beim Gedenkstein:
Bei der Angriffsplanung auf die Sowjetunion hatte Hitler in der Wehrmachtsführung die Ausarbeitung des sog. Kommissarbefehls durchgesetzt. Der Befehl galt als geheime Kommandosache. Er beinhaltete, dass alle ergriffenen sog. „Politkommissare und -offiziere“ der Roten Armee, d.h. Führungskräfte der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, sofort von anderen Soldaten zu trennen waren (s. nebenstehenden Auszug aus dem Befehl). Sie sollten hinter der Front oder nach Feststellung in allen Gefangenenlagern liquidiert werden. In der NS-Sprache hieß das, „jüdisch-bolschewistisches Untermenschentum“ müsse vernichtet werden. Einsatzkommandos des SD (Sicherheitsdienst der SS) waren dafür verantwortlich.

Im Herbst 1941 wurden in zwei LKWs aus dem Kriegsgefangenen-Stammlager Baumholder ca. 70 sowjetische Gefangene auf geheime Anweisung aus Berlin in das SS-Sonderlager/KZ Hinzert transportiert. Für Ihre Ermordung waren sie eigens aus der Kriegsgefangenschaft „entlassen“ worden. Unter dem Vorwand der Impfung vor einem Arbeitseinsatz ermordete sie nachts der Lagerarzt, SS-Hauptsturmführer Dr. Wolter durch „Abspritzung“ mit Zyankalilösung. Dies geschah im Beisein mehrerer ausgewählter SS-Angehöriger. Die Massengräber, ca. 200m nördlich von hier, wurden 1945 exhumiert.

Abschrift
Ermordete sowjetische Kriegsgefangene 1941
Geheime Kommandosache

Oberkommando der Wehrmacht F.H.Qu., den 6.6.1941
Anlage zu OKW/WFSt/Abt. L IV/Qu.
Nr. 44822/41 g.K. Chefs

Chefsache!
Nur durch Offizier!

Richtlinien für die Behandlung politischer Kommissare.
Im Kampf gegen den Bolschewismus ist mit einem Verhalten des Feindes nach den Grundsätzen der Menschlichkeit oder des Völkerrechts nicht zu rechnen. Insbesondere ist von den politischen Kommissaren aller Art als den eingentlichen Trägern des Widerstandes eine haßerfüllte, grausame und unmenschliche Behandlung unserer Gefangenen zu erwarten.

Die Truppe muss sich bewusst sein:
1. In diesem Kampfe sind Schonung und völkerrechtliche Rücksichtnahme diesen Elementen gegenüber falsch. Sie sind eine Gefahr für die eigene Sicherheit und die schnelle Befriedung der eroberten Gebiete.
2. Die Urheber barbarisch asiatischer Kampfmethoden sind die politischen Kommissare. Gegen diese muss daher sofort und ohne weiteres mit aller Schärfe vorgegangen werden. Sie sind daher, wenn im Kampf oder Widerstand ergriffen, grundsätzlich sofort mit der Waffe zu erledigen.

Im übrigen gelten folgende Bestimmungen…
… Sie sind aus den Kriegsgefangenen sofort, d.h. noch auf dem Gefechtsfelde, abzusondern. Dies ist notwendig, um ihnen jede Einflußmöglichkeit auf die gefangenen Soldaten zu nehmen. Diese Kommissare werden nicht als Soldaten anerkannt; der für Kriegsgefangene völkerrechtlich geltende Schutz findet auf sie keine Anwendung. Sie sind nach durchgeführter Absonderung zu erledigen…

Texte auch in französisch, englisch, polnisch

Datum der Abschrift: 07.05.2011

Beitrag von: W.Leskovar
Foto © 2011 W.Leskovar

 

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